Plejadian Star Journeys

EINWEIHUNGEN:

Die Star-Journeys können von dir frei gewählt werden… folge deinen inneren Impulsen.

Wir empfehlen jedoch die Star-Journey 1 für die Reaktivierung deines Navigationsfeldes zur Ausrichtung auf die Kommunikation mit den Sternenebenen.


Viel Freude bei deiner Reise zu den Sternen…..

wünschen dir Selomane und Eloma


Energieausgleich: 200,00 €

Findet statt während eines Telefonats.

Terminanfrage per Email.

In diesem Bereich unserer Plejadian future connection verknüpfen wir uns mit allen Sternenebenen dieses Universums, um in Kommunikation und Interaktion mit den 88 Sternenfeldern zu treten, auf dass wir gemeinsam die Heimreise antreten können, den Kreislauf der Dualität beenden und dieses Universum wieder seinen Platz im Schöpferklang des EINEN einnehmen kann.


Es geht in diesem Inkarnationszyklus um die Beendigung der Dualität und um eine völlig neue Ausrichtung dieses Universums, das wahrlich seine Lernaufgaben erledigt hat und nun in das goldene Zeitalter der Rückkehr in die Einheit mit der Urquelle eintreten kann.

Sicherlich gilt es auch hier, unseren Begriff „Zeit“ zu überdenken, da es im göttlichen Sinne keine Zeit gibt und dieser Prozess auch von uns noch etwas Geduld, Ausdauer und Disziplin erfordert.


Doch diejenigen, die diese Mission, dieses Feuer in sich spüren, werden ihrer Berufung folgen und den Weg bereiten für die Menschheit, für unsere geliebte Mutter Erde und für unser gesamtes Universum.



Wir freuen uns auf dich!

Hinweis:  Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Wir stellen keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen unserer Dienste (Reiki-Übertragungen/Elatasin-Übertragungen, Atlantis-Übertragungen) erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Unsere Klienten klären wir vor jeder Inanspruchnahme unsere Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Unsere Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz.


Weiter verweisen wir auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.

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